Ingenieurvermessung in Aue und Erzgebirge

Unser Leistungs-Portfolio für Sie

Lage- und Höhenplan (Lageplan zu Planungszwecken)

Bevor mit der Detailplanung Ihres Vorhabens begonnen werden kann, sind die örtlichen Verhältnisse zu erfassen:

Geländeverhältnisse

  • Schächte und Leitungen für die Ver- und Entsorgung
  • Anbindung an den öffentlichen Verkehrsraum
  • Einfriedungen
  • Bäume

Die Flurkarte wird mit diesen Daten zu einem Lage- und Höhenplan ergänzt.
Nun kann mit der Planung begonnen werden.

Lageplan gem. §9 DVOSächsBO (Lageplan zum Bauantrag)

Die Planung des Gebäudekörpers ist abgeschlossen. Mit Hilfe des LAGE- UND HÖHENPLANES legt der Bauherr dessen Einordnung auf dem Baugrundstück fest.
Diese Festlegungen werden in einem speziellen LAGEPLAN ZUM BAUANTRAG dargestellt.
Dieser dient der Bauaufsichtsbehörde zur Beurteilung der Zulässigkeit des Bauvorhabens entsprechend der Vorgaben der Sächsischen Bauordnung.

Absteckleistungen

Ihr Bauvorhaben ist genehmigt. Das Abenteuer Bau kann beginnen. Ihr Gebäude ist nun vom Lageplan in die Örtlichkeit zu übertragen. Ausgewählte Punkte werden in der Örtlichkeit abgesteckt. Dies erfolgt in zwei Schritten.

Schritt 1: Grobabsteckung

Auf dem Baugrundstück werden die Eckpunkte Ihres Gebäudes markiert. Die Baugrube kann ausgebaggert werden.

Schritt 2: Feinabsteckung

Bei der Feinabsteckung werden die Gebäudeachsen millimetergenau auf ein Schnurgerüst übertragen.